Keine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall für Zölibatverweigerer
Zölibatverweigerer sollen im Falle einer Geschlechtskrankheit für die Dauer der Erkrankung ab sofort kein Gehalt mehr erhalten. Auch müssen sexuell aktive Personen die ein Bordell, einen Darkroom u.ä. Orte, an denen es zu Körperflüssigkeitsaustausch kommt, aufsuchen, einen kostenpflichtigen negativen HIV-Test vorweisen können, der 24 Stunden gültig ist. Dies gilt generell für alle Orte, an denen es zu beabsichtigtem und unbeabsichtigtem Körperkontakt (wie z.B. einem Schwimmbad etc.) kommen kann. Zusätzlich ist bei einem Date mit neuen Sexualpartnern ein Kondom zu benutzen. Eine generelle Kondomtragepflicht besteht grundsätzlich auch beim Masturbieren an allen öffentlichen Orten wie z.B. Parks, Supermärkten, Konzerten, Fußballstadien etc. Bordellrückkehrer haben sich in eine 14-tägige häusliche Quarantäne zu begeben und nach Beendigung der Quarantäne einem AIDS-Test zu unterziehen.
Schließlich haben Zölibatverweigerer Sex und verhalten sich all jenen gegenüber unsolidarisch die keinen Sex haben. Das ist eine Sache der Fairness, dass Asexuelle nicht für deren persönliche Entscheidung bezahlen müssen.
Wir können Geschlechtskrankheiten nur besiegen, wenn alle Menschen enthaltsam leben.
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