Masken,- Attest und stressfrei glücklich
Die drei möglichen Situationen beim Einkaufen ohne Maske und evtl. ohne Attest für die Befreiung von der Maskenpflicht
Eine Handreichung
Es sind meistens andere Kunden, die dir besonders penetrant entgegen treten; ich weiß. Denkt jedoch dran, die selbsternannte Masken-Gestapo gar nix zu melden!
- Kunden: „Wieso tragen sie keine Maske?“
- Du: „Das geht Sie nichts an!“ (Wenn die weiter nachhaken): „Ich möchte nicht, dass sie mich belästigen!“
Du kannst auch die Filialleitung darauf aufmerksam machen, dass andere Kunden dich belästigen. Das Belästigen anderer Kunden kann übrigens mit Hausverbot belegt werden.
Verkäufer/innen, Inhaber, Filialleiter sagen nur selten etwas, aber es kommt vor.
- Verkäuferin: „Wo ist ihre Maske?“
- Du: „Ich kann keine Maske tragen.“ (du musst nicht erwähnen, dass du ein Attest hast. Wenn du kein Attest hast, kannst du ja auch nicht sagen, dass du ein Attest hast), oder:
- „Ich muss keine Maske tragen.“ (da du ja den Mindestabstand einhältst).
Wenn die fragen, ob du ein Attest hast, sagst du:
„Ich bin ihnen gegenüber nicht verpflichtet, Auskunft über meinen Gesundheitszustand zu geben.“ (damit hast du auch nicht gesagt, dass du krank bist, wenn du nicht krank bist und somit hast du auch nicht gelogen).
Du bist im Recht und hast vor allen Dingen nicht gelogen.
Gegenüber hoheitlichen Personen (Polizei, Ordnungsamt) kannst du von deinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machen. Das verhält sich folgendermaßen:
Aussageverweigerungsrecht
Das Aussageverweigerungsrecht ist das Recht eines Beschuldigten, bei Ordnungswidrigkeiten, keine Angaben zu dem zur Last gelegten Sachverhalt machen zu müssen.
Der VERZICHT auf das Recht der Aussageverweigerung ist für dich als Beschuldigten in der Praxis so gut wie nie zu deinem Vorteil, sondern in den meisten Fällen zu deinem Nachteil - du bist aufgeregt und hast vielleicht auch Angst und neigst deswegen dazu eher unüberlegt und überschnell zu reagieren.
Nach § 55 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) ist dir vor Beginn deiner ersten Befragung zu eröffnen, welche Ordnungswidrigkeit dir zur Last gelegt wird. Du bist darauf hinzuweisen, „dass es dir nach dem Gesetz freisteht, dich zu der Beschuldigung zu äußern oder nicht zur Sache auszusagen“, insbesondere wenn du dich durch eine wahrheitsgemäße Aussage selbst belasten würdest. Verstöße der Ordnungsbehörden gegen diese Vorschriften können zu einem Beweisverwertungsverbot führen. Sie sind Ausprägung des allgemeinen Grundsatzes, dass niemand verpflichtet ist, sich selbst zu belasten*.
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Beispiel:
Du gehst ohne Maske im Supermarkt einkaufen. Ein Beamter (Polizei, Ordnungsamt) befindet sich im Geschäft.
- Beamter: „Sie gehen ohne Maske einkaufen, obwohl es nach der Rechtsverordnung des Landes (dein Bundesland) über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus geboten ist eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.“ - Hier müsste nun unmittelbar anschließend die Belehrung folgen, dass es dir nach dem Gesetz freisteht, dich zu der Beschuldigung zu äußern oder nicht zur Sache auszusagen.
- Du: „Ich möchte mich zu dem Sachverhalt nicht äußern.“
Das darf dir NICHT zu deinem Nachteil ausgelegt werden und das wird es auch nicht. Im Gegenteil kann dir ALLES was du zu einem Sachverhalt äußerst, zu deinem Nachteil ausgelegt werden. Wenn du dich nicht äußerst, gereicht dir das nie zu deinem Nachteil. Oft passiert es, dass man in der Aufregung etwas äußert, das einem dann zu seinen Ungunsten ausgelegt wird. Was einmal gesagt wurde, ist gesagt. Also ganz gechillt bleiben - es kann dir nichts passieren; schon gar nicht bei einer Ordnungswidrigkeit. Viele denken in solchen Situationen vielleicht, „wenn ich jetzt was sage, ist das zu meinem Vorteil“, oder „wenn ich jetzt nichts sage, mache ich mich erst recht verdächtig und es ist wie ein Schuldeingeständnis“, aber das ist es NICHT. Niemals! Denkt dran, „noch“ haben wir einen Rest von Rechtsstaatlichkeit.
Der Beamte oder die Beamtin nimmt dann deine Personalien auf und du bekommst einen Bußgeldbescheid nach Hause, gegen den du dann Widerspruch einlegen kannst. Ganz wichtig! Wenn du Widerspruch einlegst, kannst du ganz ruhig und überlegt den Sachverhalt schildern; z. B. dass du plötzlich Atemnot, Schweißausbrüche bekommen, Beklemmungen gespürt hast oder dass dir schwindelig geworden ist und du deswegen die Maske ablegen musstet. Es kann dir niemand das Gegenteil beweisen und deswegen wird dem Widerspruch auch stattgegeben.
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#ThomasSonnabend
#DieCovidiotenSindDieAnderen