Weg von dieser Argumentation!
„Angesichts dieser Zahlen, setzen maßgebliche Politiker in auf die allgemeine gesetzliche Impfpflicht“, so heißt es.
Dagegen wird argumentiert, dass eine Impfpflicht unverhältnismäßig und unter den gegebenen Umständen nicht zu rechtfertigen sei.
Wir müssen weg von der Argumentation einer Unverhältnismäßigkeit! Eine Pflicht zu einem medizinischen Eingriff ist immer unverhältnismäßig und niemals gerechtfertigt - unter keinen Umständen!
Eine Impfpflicht mit dem Argument, andere potentiell zu schützen stellt einen massiven Eingriff in das Recht auf Leben dar. Es kann ethisch-moralisch niemals gerechtfertigt sein, das Leben von Menschen konkret zu gefährden, unabhängig davon ob andere Menschen dadurch geschützt werden. Menschenleben können nicht gegen Menschenleben aufgerechnet werden. In einem Urteil vom 15. Februar 2006 (1 BvR 357/05 hat das Bundesverfassungsgericht genau dies festgestellt.
Bereits das auch noch so geringe Risiko der tödlichen Folge für den Geimpften, widerspricht dem Grundsatz aus Art 2 GG Abs. 2: „Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.“ - der Passus „Jeder hat das Recht auf Leben“ wird hierbei willentlich unterschlagen, jedoch steht das Recht auf Leben vor dem Recht auf körperliche Unversehrtheit und das Recht auf körperliche Unversehrtheit ist nicht gleichzusetzen mit einem Recht auf Gesundheit. Letzteres gibt es nämlich nicht.
Das Recht auf Leben ist ein Individualrecht des Bürgers gegenüber dem Staat. Es gehört zu den Ewigkeitsklauseln, zu den Bestimmungen die niemals aufgehoben werden dürfen und sind wirksam, solange das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland gilt.