Auch jetzt, wo Staaten Hilfspakete für die „Big Player“ schnüren und neue Schulden machen, wollen Konzerne auf unsere Kosten noch mehr Profit machen. Zur Erinnerung: Im Frühjahr diesen Jahres, beschloss die Bundesregierung ein Hilfspaket, von rund 660 Milliarden Euro von denen alleine 600 Milliarden für die großen Konzerne vorgesehen waren und 55 Milliarden für den Mittelstand, obwohl letzterer alleine 65 % der Arbeitnehmer beschäftigt! Für Soloselbstständige, Frei- und Kulturschaffende waren nur Almosen vorgesehen und für den sozialen Bereich 0,00 Euro.
CETA, das Umfassende Wirtschafts- und Handelsabkommen EU-Kanada, kurz CETA (von [engl.] Comprehensive Economic and Trade Agreement), ist ein EU-kanadisches Freihandelsabkommen. Es Unternehmen ermöglichen, von Staaten Schadensersatz (Investor-State Dispute Settlement) für „entgangene Gewinne zu fordern. Dafür zuständig sollen „Schiedsgerichte“ sein, die (unter Ausschluss der Öffentlichkeit) im Sinne der Interessen der Wirtschaft, niemals im Sinne des Staates entscheiden werden.
Das BMWi (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) trommelt fleißig für die Zustimmung des Handelsabkommens, jedoch ist CETA eine Mogelpackung! Auf der Seite des BMWi heißt es: „Im Bereich Investitionsschutz setzt CETA richtungsweisende Maßstäbe. Es wurde ein modernes Regelwerk zur Beilegung von Investor-Staat-Streitigkeiten umgesetzt, wie es die EU auch für TTIP vorgeschlagen hatte. Anstatt der traditionellen nichtöffentlichen Schiedsgerichte mit Schiedsrichtern, die ad hoc von den jeweiligen Streitparteien benannt werden, sieht CETA ein stehendes, öffentlich legitimiertes Investitionsgericht vor, dessen Richter von den CETA-Vertragsparteien ernannt werden.“ - „Dessen Richter von den CETA-Vertragsparteien ernannt werden“ - bedeutet nichts anderes, als dass die Konzerne schlußendlich das Sagen haben werden und - so wird es sein - im Sinne der Konzerne entscheiden werden - allein die Bezeichnung „Investitionsgericht“ spricht hier Bände.
Schon jetzt können große Konzerne gegen staatliche Corona-Notfall-Maßnahmen vor privaten Schiedsgerichten klagen. Sie machen in der Corona-„Krise“ noch mehr Profit auf Kosten der Steuerzahler. Handelsverträge ähnlich wie CETA ermöglichen solche Klagen erst, weil private Schiedsgerichte, die in anderen Handelsverträgen ähnlich CETA, bereits in vielen, vorwiegend armen Regionen der Welt, verankert sind!
Das bedeutet im Klartext: Konzerne können Staaten auf entgangene Gewinne verklagen, wobei diese ihre „entgangenen Gewinne“ und deren Höhe selbst definieren. Private Versorger in Bolivien oder Kolumbien klagen gegen den Staat, weil ärmere Haushalte auf staatliche Anweisung Wasser zum Händewaschen bekamen, auch wenn sie die Rechnung nicht bezahlen konnten. In anderen Staaten bereiten Immobilienfirmen Klagen vor, wenn Mieter, die jetzt in der Krise die Miete nicht zahlen können, vor der Räumung geschützt werden.
*15 von 30 Staaten haben das Handelsabkommen bereits ratifiziert, Deutschland (noch) nicht. TTIP wurde verhindert, aber es ist noch nicht vorbei! Erkundigt euch mal, bei dem Landtags,- oder Bundestagsabgeordneten eures Vertrauens, wie er zu CETA steht.