Kollateralschaden
Ein Kollateralschaden (dt. Begleitschaden) ist ein Schaden, der erst durch die Rettungsmaßnahme selbst verursacht wurde, zur Erreichung eines vorgegebenen Ziels jedoch unabdingbar war- hierbei überwiege der Nutzen dem Schaden. Im eigentlichen Sinne handelt es sich bei dem Begriff Kollateralschaden im Zusammenhang mit der angeblichen Corona-Pandemie um einen Euphemismus, der an Zynismus nicht zu überbieten ist.
Bei einer Scheinepidemie* resp. Pseudoepidemie (siehe Fachwörterbuch Infektionsschutz des RKI [Link unten]) nämlich, ist der Kollateralschaden kein Kollateralschaden, sondern der eigentlich entstandene Schaden, der bewusst verursacht wird und schon deswegen den Nutzen überwiegt, weil sich die sog. Schutzmaßnahmen allesamt sinnlos herausgestellt haben.
*Fachwörterbuch Infektionsschutz des RKI, Seite 36: Scheinepidemie bzw. → Pseudoepidemie (pseudo epidemic): Stärkere Erfassung von Erkrankungs- fällen im Vergleich zu vorherigen Perioden ohne Ablauf eines epidemischen Prozesses (z. B. durch eine erhöhte diagnostische Aktivität oder das häufigere Manifestwerden von Infektionen durch Resistenzminderung in der Populationen, sodass eine Epidemie vorgetäuscht wird).
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen