Meine Mail an die Bundesregierung
Liebe Bundesregierung,
ich habe da mal zwei Fragen!
1. Wenn die Beschneidung von Jungen aus religiösen Gründen grundsätzlich zulässig sein soll, wie verfahren sie zukünftig bei Beschneidungen von Mädchen aus religiösen Gründen?
2. Der Arzt, der die Beschneidung eines Jungen aus religiösen Gründen vorgenommen hatte und dessen Fall vor dem Landgericht Köln verhandelt wurde und dessen Handlung selbst als Körperverletzung gewertet wurde, freigesprochen wurde und zwar mit dem Argument, "dass es unterschiedliche Rechtsansichten zur Strafbarkeit der Beschneidung aus religiösen Gründen gebe", wie verfahren sie in dieser Angelegenheit in Bezug auf Artikel 3. GG "Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich"?
Freundlichst
Thomas Sonnabend
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