Faktenverdreher im Einsatz




Der dpa-Faktenchecker hat einen Blogbeitrag von mir als falsch eingeordnet - das ist falsch! 


Begründung: Unter dem sperrigen Titel „VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES

über die Durchführung klinischer Prüfungen mit genetisch veränderte Organismen enthaltenden oder aus solchen bestehenden Humanarzneimitteln zur Behandlung oder Verhütung der Coronavirus-Erkrankung und deren Abgabe“ hat die EU eine Verordnung erlassen, demzufolge die Mitgliedstaaten auch OHNE Zulassung die Abgabe und Verabreichung von GVO-Arzneimitteln (Anm. dazu gehören lt. Arzneimittelgesetz auch Impfungen) genehmigen können. Das steht so in der Verordnung drin -> siehe Link zur VERORDNUNG (EU) 2020/1043 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 15. Juli 2020 auf der Webseite der EU 

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32020R1043&from=DE

Unter Punkt (12) heißt es: „COVID-19 ist eine komplexe Krankheit, die mehrere physiologische Prozesse beeinträchtigt. An der Entwicklung möglicher Therapien und Impfstoffe wird derzeit gearbeitet. Manche der in Entwicklung befindlichen Impfstoffe enthalten attenuierte Viren oder Lebendvirusvektoren, die unter die Definition von GVO fallen können.“


Unter Punkt (14) heißt es weiter: „Um das Ziel der Bereitstellung sicherer und wirksamer Arzneimittel zur Behandlung oder Verhütung von COVID-19 zu verwirklichen, haben die Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA) und das Netz der zuständigen nationalen Behörden auf Unionsebene eine Reihe von Maßnahmen ergriffen, die die Entwicklung und die Genehmigung für das Inverkehrbringen von Therapeutika und Impfstoffen erleichtern, unterstützen und beschleunigen sollen.“


Unter Punkt (17) dann: „Solange die befristete Ausnahmeregelung gilt, sollten die Umweltverträglichkeitsprüfung und die Zustimmung gemäß den Richtlinien 2001/18/EG und 2009/41/EG keine Voraussetzung für die Durchführung dieser klinischen Prüfungen sein.“


Übersetzt bedeutet das zusammengefasst, dass es sich bei dem Inverkehrbringen von GVO-Arzneimitteln ohne vorherige Umweltverträglichkeitsprüfung, wie aktuell der mRNA-Impfung, um ein Genexperiment an Menschen handelt - nicht weniger als das!


Auch auf der Webseite des deutschen Bundesrates findet sich unter Drucksache 333/20, eine „Unterrichtung durch die europäische Kommission“, auf Seite 4 unter Punkt 2 „Rechtsgrundlage“, folgende Formulierung: „Daher soll mit der vorgeschlagenen Verordnung ein einheitliches Konzept für die Durchführung klinischer Prüfungen mit GVO enthaltenden oder aus GVO bestehenden Arzneimitteln geschaffen werden.“ 

https://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2020/0301-0400/333-20.pdf?__blob=publicationFile&v=1

Tja, das ist Fakt, lieber dpa-„Faktenchecker“; das könnte Ihr nicht wegchecken; oder soll ich es Euch aufmalen, dass Ihr das kapiert?


Es ehrt mich ja, dass meine Beiträge bereits bis zu Euch Faktenverdrehern vorgedrungen sind, aber das macht 1. die Fakten nicht falscher, 2. den Umstand, dass ihr die Fakten verdreht nicht besser, und bestätigt 3. im eigentlichen Sinne, dass meine Recherchen genauer sind als Eure!

1 Kommentar:

Unknown hat gesagt…

Danke für deinen Einsatz lieber Thomas
Echt stark 💥💥💥