Urbane Legenden
Urbane Legenden, sind skurrile Anekdoten, deren Quellen sich nicht zurückverfolgen lassen und die i.d.R. frei erfunden, also ein Mythos sind. So wie die Geschichte von dem Typen der von einer Frau abgeschleppt wird, er sie mit nach Hause nimmt und sie ihn ans Bett fesselt, auf den Bauch scheißt und geht. Am nächsten Morgen befreit ihn dann seine Mutter aus dieser misslichen Lage.
Als eine moderne urbane Legende könnte man auch die Coronaerzählung bezeichnen, ebenso wie den Mythos vom menschengemachten Klimawandel; irgendwie glauben die Menschen es doch, nachdem sie es zum ersten Mal hören, wie die Geschichte von dem Typen mit dem Scheißhaufen auf dem Bauch. Es kommt halt drauf an wie man die Geschichte erzählt.
Bei der Geschichte Friedrichs des II, der angeblich rund um Berlin Kartoffelfelder hat anlegen lassen und diese von Soldaten bewacht lassen haben soll, handelt es sich übrigens auch bloß um eine Mythos, oder, wenn man so will, eine urbane Legende und diese wird heute immer noch gerne erzählt.
Also funktioniert!
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Gepostet von Sonnabend am Freitag, April 12, 2024 0 Kommentare
ApocalyPso
In Deutschland wird es keine Revolution geben; nicht in Deutschland. Denn dazu müsste man den Rasen betreten. Der Kadavergehorsam des Deutschen ähnelt demjenigen in Nordkorea - mit dem Unterschied, der Deutsche Michel macht freiwillig mit.
Spiel ihnen das Lied vom Tod und sie tanzen den Apocalyso!
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#ThomasSonnabend
Gepostet von Sonnabend am Samstag, März 30, 2024 0 Kommentare
Anleitung zur Masturbation für Kinder im Alter von 0 bis 4 Jahren
Es gibt einen „Leitfaden“ von der „Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) als WHO-Kollaborationszentrum für sexuelle und reproduktive Gesundheit mit dem Themenschwerpunkt Sexualaufklärung in Europa“ - der Titel: "Standards für
die Sexualaufklärung in Europa"
Dort heißt es unter „Matrix - Altersgruppe 0-4“ unter der Überschrift Information: Auskunft geben über Sexualität:
- Vergnügen und Lust, den eigenen Körper zu berühren, frühkindliche Masturbation
- Entdeckung des eigenen Körpers und der eigenen Genitalien
- lustvolle Erfahrung körperlicher Nähe als Teil des menschlichen Lebens
- Zärtlichkeit und körperliche Nähe als Ausdruck von Liebe und Zuneigung
Wie bereits erwähnt, da steht: „Altersgruppe 0-4“ (siehe Link zum PDF der BZgA, ab Seite 43!)
„Vergnügen und Lust, den eigenen Körper zu berühren“, überhaupt den „eigenen Körper und die eigenen Genitalien“ zu entdecken und die „Masturbation“ sind persönliche Erfahrungen, die ein Mensch selbst macht und nicht etwas, das man für ihn „entdeckt“, für ihn „entdecken“ lässt, an das man ihn „heranführt“.
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Die Entdeckung der eigenen Sexualität ist ein natürlicher Prozess, der sich in einem Individuum selbst entwickelt. Diesen Prozess des Entdeckens und Entdecktwerdens des eigenen Körpers eines Menschen nicht zu behindern, ist eine Selbstverständlichkeit und sollte es auch sein. Was momentan stattfindet ist die Pervertierung dieses Prozesses.
Nicht nur Frühsexualisierung, jede Form von Sexualisierung von Außen ist übergriffig. Sexualisierung von Außen ist eine Schamverletzung, ist aktiver sexueller Missbrauch, ist ein Eingriff in die Privatsphäre eines Menschen, unabhängig seines Alters. Die persönliche Sexualität gehört dem Individuum und sonst niemandem. Wenn ein Mensch seine Sexualität entdeckt, steht es ausschließlich diesem Menschen zu, das unentdeckte Land zu erwandern, unentdeckte Pfade zu beschreiten, die Insel zu erforschen - seine Insel. Sexualität ist eine Insel, auf der ein Mensch strandet, bis er auf einen anderen Forscher oder eine Forscherin trifft, um als Forscherpaar gemeinsam neue Pfade entstehen zu lassen. Jetzt wird das in der Kita gelehrt!
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#ThomasSonnabend
Quelle: https://www.bzga-whocc.de/publikationen/standards-fuer-sexualaufklaerung/)
Gepostet von Sonnabend am Freitag, März 01, 2024 0 Kommentare
Die EU als faschistischer Superstaat
Ich habe mal die grundlegenden Gesetze und Gesetzesänderungen recherchiert, die belegen dass die EU sich zu einem faschistischen Großreich formiert...
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» 2007: Lissabon-Vertrag
Ein Staat kann in seinem Recht die Todesstrafe für Taten vorsehen, die in Kriegszeiten, im Falle eines Aufruhrs oder Aufstandes begangen werden.
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» 2017 und 2018: Das bayerische Polizeiaufgabengesetz
Das bayerische Polizeiaufgabengesetz wird novelliert. So dürfen Personen für mehrere Monate ohne richterlichen Beschluss in sogenannte Präventivhaft genommen werden. Dieses Gesetz wurde auch von anderen Bundesländern übernommen.
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» 2018 und 2019: Bayerisches Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz
Das Bayerische sogenannte Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz regelt die Anwendung von Zwangsmaßnahmen. So können z.B Menschen mit Depressionen einfach auf unbestimmte Zeit weggesperrt werden.
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» 17. Juli 2020: Europäisches Arzneimittelgesetz
Am 17. Juli 2020 wurde die Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Durchführung klinischer Prüfungen mit genetisch veränderte Organismen enthaltenden oder aus solchen bestehenden Humanarzneimitteln - dazu gehören lt. Arzneimittelgesetz auch Impfungen - dahingehend geändert, dass GVO (genetisch veränderte Organismen) ohne vorherige Umweltverträglichkeitsprüfung in Verkehr gebracht werden. Übersetzt bedeutet das, dass gentechnische Experimente an Menschen durchgeführt werden dürfen
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» 27.9.2021: Gentechnik-Gesetz
Unter § 3 Begriffsbestimmung wurde die Definition für genetisch veränderte Organismen geändert (bitte genau hinlesen!)
„Im Sinne gentechnisch veränderter Organismus, [...] ein Organismus, dessen genetisches Material in einer Weise verändert worden ist, wie sie unter natürlichen Bedingungen durch Kreuzen oder natürliche Rekombination nicht vorkommt.“ wurde geändert zu: „Im Sinne gentechnisch veränderter Organismus, [...] ein Organismus, mit Ausnahme des Menschen, dessen genetisches Material in einer Weise verändert worden ist, wie sie unter natürlichen Bedingungen durch Kreuzen oder natürliche Rekombination nicht vorkommt.“
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» 2020 - Apri 2023: Eindämmungsmaßnahmen einer angeblichen Corona-Pandemie
Folgende Grundrechte wurden einschränkt:
- Art. 2 Abs. 1 GG: Freie Entfaltung der Persönlichkeit.
- Art. 4 Abs. 1 und 2 GG: Religionsfreiheit.
- Art. 8 GG: Versammlungsfreiheit.
- Art 10. Das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis.
- Art. 11 Abs. 1 und 2 GG: Recht der Freizügigkeit.
- Art. 12, Abs. 1 GG: Art. 12, Abs. 1 GG: Berufsfreiheit.
- Art. 13 Abs. 1 GG: Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung.
- Art. 14 Abs. 1 GG: Eigentumsgarantie.
(Quellen: Die jeweiligen Gesetzestexte)
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t.me/sonnabend
Gepostet von Sonnabend am Dienstag, Februar 27, 2024 0 Kommentare