Genversuche am Menschen EU-weit erlaubt!

 +++ Genversuche an Menschen seit dem 17. Juli 2020 EU-weit erlaubt! +++


Ich habe mir die Richtlinie zur „Durchführung klinischer Prüfungen mit genetisch veränderte Organismen enthaltenden oder aus solchen bestehenden Humanarzneimitteln zur Behandlung oder Verhütung der Coronavirus-Erkrankung“ die seit dem 17. Juli 2020 rechtsgültig ist, mal eben durchgelesen.


Diese Richtlinie ist rechtsverbindlich für alle EU-Staaten gültig!


[Zitat] „Genetisch veränderter Organismus“ oder „GVO“ bedeutet genetisch veränderter Organismus im Sinne von Artikel 2 Nummer 2 der Richtlinie 2001/18/EG. [/Zitat]


Das bedeutet, dass lt. dieser Richtlinie genetisch veränderte Organismen, OHNE vorherige Prüfung der Umweltverträglichkeit, in den menschlichen Körper verbracht werden dürfen!


[Zitat] „Für alle Vorgänge im Zusammenhang mit der Durchführung klinischer Prüfungen, einschließlich der Verpackung und Etikettierung, der Lagerung, des Transports, der Vernichtung, Beseitigung, Verteilung, Abgabe, Verabreichung oder Verwendung von zur Anwendung beim Menschen bestimmten, GVO enthaltenden oder aus GVO bestehenden Prüfpräparaten zur Behandlung oder Verhütung von COVID-19 – mit Ausnahme der Herstellung des Prüfpräparats – ist keine vorherige Umweltverträglichkeitsprüfung und/oder Zustimmung gemäß den Artikeln 6 bis 11 der Richtlinie 2001/18/EG oder den Artikeln 6 bis 13 der Richtlinie 2009/41/EG erforderlich, wenn diese Tätigkeiten mit der Durchführung einer klinischen Prüfung in Zusammenhang stehen, die gemäß der Richtlinie 2001/20/EG genehmigt wurde.“ [/Zitat]


[Link:]


https://www.europarl.europa.eu/doceo/document/TA-9-2020-0203_DE.html



In der Drucksache 333/20 des Bundesrates der Bundesrepublik Deutschland vom 17.06.20 heißt es dazu, dass [...] GVO* enthaltende oder aus GVO bestehende Humanarzneimittel zur Behandlung oder Verhütung von COVID-19 in den Ausnahmefällen ohne vorherige Umweltverträglichkeitsprüfung und Zustimmung gemäß der Richtlinie rasch verabreicht werden dürfen.


*genetisch veränderter Organismus


Es handelt sich hierbei um eine „Unterrichtung“ durch die Europäische Kommission; das bedeutet, dass die BRD und alles anderen EU-Staaten über diese Richtlinie unterrichtet werden, mehr nicht. Die Richtlinie hat Gesetzeskraft und ist EU-weit rechtsverbindlich; d.h. dass kein Staat der Europäischen Union sich über die Richtlinie hinwegsetzen darf! 


https://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2020/0301-0400/333-20.pdf?__blob=publicationFile&v=1


Einige Auszüge:


„In solchen außergewöhnlichen und dringenden Situationen, in denen ein geeignetes zugelassenes Arzneimittel fehlt, hat sich der Unionsgesetzgeber dafür entschieden, dass der erforderliche Schutz der öffentlichen Gesundheit oder der Gesundheit einzelner Patienten und der Nutzen des Arzneimittels Vorrang vor anderen Erwägungen haben müssen, wie insbesondere der vorgeschriebenen Erlangung einer Zulassung und damit dem Vorliegen vollständiger Informationen über die mit dem Arzneimittel verbundenen Risiken, einschließlich etwaiger Risiken für die Umwelt, die mit GVO enthaltenden oder aus ihnen bestehenden Arzneimitteln verbunden sind.“


„Mit der vorgeschlagenen Verordnung soll sichergestellt werden, dass klinische Prüfungen mit GVO enthaltenden oder aus GVO bestehenden Humanarzneimitteln, die zur Behandlung oder Verhütung von COVID-19 bestimmt sind, rasch und ohne vorherige Umweltverträglichkeitsprüfung und/oder Zustimmung gemäß der Richtlinie 2001/18/EG oder der Richtlinie 2009/41/EG beginnen können, sofern die Weltgesundheitsorganisation eine gültige Pandemieerklärung abgegeben hat oder wenn COVID-19 gemäß dem Beschluss 1082/2013/EU zur Krisensituation erklärt wurde und eine solche bleibt.“


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