+++ Die Anwesenheit der Jugendlichen auf dem Schützenfest gilt als Zustimmung zur Vergewaltigung +++

Zugegeben; die Schlagzeile scheint etwas irreführend, aber das ist sie genau nicht! In einem PDF der WHO mit dem Titel* „Überlegungen zur Einwilligung bei der Impfung von Kindern und Jugendlichen im Alter zwischen 6 und 17 Jahren“ heißt es unter Punkt 3: „Subsequently, the physical presence of the child or adolescent, with or without an accompanying parent at the vaccination session, is considered to imply consent.“, ins Deutsche übersetzt heißt es in dem Schriftstück: „In der Folge wird die physische Anwesenheit des Kindes oder Jugendlichen mit oder ohne begleitenden Elternteil bei der Impfsitzung als Zustimmung angesehen.“ - im juristischen Sinne handelt es sich dabei um eine „konkludente Zustimmung“.


Die physische Anwesenheit eines Kindes in der Schule, dient lt. WHO als Zustimmung der Eltern zu einer Impfung des Kindes!


Und ja, es ist - genauso wie eine Vergewaltigung auch - eine Verletzung der physischen Integrität. Ebenso könnte man bei einer Vergewaltigung wie folgt argumentieren: Die Anwesenheit ihrer Tochter auf dem Oktoberfest, gilt als informierte Zustimmung zum Beischlaf. Das Gericht betrachtet das als konkludente Zustimmung!


Link zur Original-PDF-Datei der WHO „Considerations regarding consent in vaccinating children and adolescents between 6 and 17 years old“ -> https://www.who.int/immunization/programmes_systems/policies_strategies/consent_note_en.pdf

consent_note_en.pdf



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Thomas Sonnabend

Hirnhandwerker


#FreiAtmenFreiDenken

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