Nachtigall, ick hör dir ...
Nachtigall, ick hör dir ...
"Am 30. März 2009 kündigte er an, dass er aufgrund der Vorwürfe im Rahmen der Datenaffäre bei der Bahn dem Aufsichtsrat der Deutschen Bahn AG seinen Rücktritt anbieten werde. Die Berliner Staatsanwaltschaft hatte am 12. Februar ein Ermittlungsverfahren wegen möglicher Verstöße gegen das Bundesdatenschutzgesetz gegen Mehdorn eingeleitet."
So heisst es in einem Auszug aus Wikipedia.de, prompt höre ich heute morgen in einer Sendung im DLF den Satz "Mehdorns Vertrag läuft noch bis 2011".
Soll da etwa der Bürger schon auf etwas vorbereitet werden?
Wenn ein Lohnabhängiger seine Stelle kündigt, also quasi seinen "Rücktritt erklärt", dann bekommt er was? Richtig! Eine Sperre des ALG I wegen Eigenkündigung!
Nun meine Frage: Was unterscheidet schlussendlich einen Rücktritt mit Abfindung, von einem Rücktritt mit Sperre von Leistungen? Denkt mal drüber nach!
Nachtigall, Nachtigal ...
2 Kommentare:
Wenn Sie hier schon öffentlich rebellieren wollen, sollte dies auch Hand und Fuß haben.
Herr Mehdorn hat nur mitgeteilt, dass er einer vorzeitigen Vertragsauflösung nicht abgeneigt ist.
Nicht mehr und nicht weniger.
Die Laufzeit seines Vertrages war nie ein Geheimnis.
An Verträge muss man sich halten oder eine gütliche Einigung suchen.
Hier wird von Ihnen wieder mit vorweg genommenen Unterstellungen gearbeitet.
Egal was Herr Mehdorn bekommen wird, wird man es Ihnen nie Recht machen können.
mfg falkoo
"Recht machen" ... ich beschreibe die Symptome des Systems, hierbei ist es irrelevant, wer was wofür bekommt, weil es ihm in wiefern auch immer zusteht, oder nicht.
Die Herren Mehdorn, Zumwinkel, Ackermann sind austauschbar, der Fehler ist systemimmanent.
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