Die Coronamaßnahmen sind der neue Radikalenerlass



Das Coronanarrativ und die politischen Maßnahmen finden in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland im Radikalenerlass, der am 18. Februar 1972 beschlossen wurde, ihre historische Entsprechung.


Der Radikalenerlass war die Bezeichnung für einen, unter Bundeskanzler Willy Brandt erfolgten Beschluss des Bundes und der Länder, zur Überprüfung von Bewerbern für den Öffentlichen Dienst auf Verfassungstreue durch den Verfassungsschutz und funktionierte tatsächlich ähnlich, mit dem Unterschied, dass sich damals die Überprüfung auf eine, für den öffentlichen Dienst tätige Gruppe beschränkt hat, so wird die Überprüfung in einem gewissen Maße jetzt auf die gesamte Bevölkerung ausgedehnt; nur findet diese jetzt nicht mehr durch den Verfassungsschutz, sondern die Gesundheitsämter statt. Die Begründung ist heute wie damals deckungsgleich.


Der Radikalenerlass, auch Extremisten-beschluss genannt, hatte zum Ziel, die Beschäftigung sogenannter Verfassungsfeinde im Öffentlichen Dienst zu verhindern. Möglich gemacht wurde dies durch eine bundesweit einheitliche Auslegung und Anwendung des damals geltenden § 35 BRRG wonach sich Beamte durch ihr gesamtes Verhalten zu der Verfassung der Bundesrepublik Deutschland im Sinne des Grundgesetzes zu bekennen. Jeder Einzelfall* musste geprüft werden. Die heutige Entsprechung ist die bundesweit einheitliche Auslegung und Anwendung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG). Heute geschieht die Überprüfung durch einen wenig bis gar nicht aussagekräftigen Antigen,- resp. PCR-Test, mit dem man beweisen muss, dass man gesund ist und durch den, sollte er positiv ausfallen, nichts bewiesen ist. Damals wurde man mit einem Berufsverbot belegt, heute mit 14 Tagen Freiheitsentzug. Brandt wertete den Radikalenerlass später als einen seiner kardinalen Fehler.


Wie heute auch, urteilte damals das Bundesverfassungsgericht** im Sinne der Regierung bzw. sorgte für weitere Rechtsunsicherheit. Im juristischen Sprachgebrauch der Bundesrepublik Deutschland ist ein Berufsverbot eine gesetzliche Folge oder Maßregel zur Besserung der öffentlichen Sicherheit und genau darum geht es vorgeblich bei den Corona-Maßnahmen auch, nämlich um Maßregelungen zur einer angeblichen Verbesserung der öffentlichen Sicherheit!


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#ThomasSonnabend



*Zwischen 1972 bis zur endgültigen Abschaffung des Erlasses in 1985 (In Bayern erst 1991) musste jeder Einzelfall geprüft werden. Bis dahin wurden bundesweit insgesamt 3,5 Millionen Personen überprüft. 1.250 angehende Lehrer und Hochschullehrer wurden mit einem Berufsverbot belegt, rund 260 Personen wurden entlassen. - Übrigens drohte aufgrund des Radikalenerlasses, dem jetzigen baden-württembergischen Ministerpräsidenten Winfried Kretschmann, der sich in der Corona-Plandemie als besonders scharfer Hund erweist, wegen zweier Kandidaturen zum Studentenkonvent, 1972 für die „Kommunistische Studentengruppe / Marxisten-Leninisten“ und 1973 auf der Plattform des „Sozialistischen Zentrums“, ein Berufsverbot.


**Urteile des Bundesverfassungsgerichtes:

https://radikalenerlassbawuede.com/2019/02/25/neuer-diskussionsbedarf-statt-rechtssicherheit-das-radikalen-urteil-des-bundesverfassungsgerichts-von-1975-und-seine-wirkung/ (1975)

https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2020/10/qk20201022_1bvq011620.html (2020)

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