Nach § 21 des Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz - IfSG) unter dem Punkt „Impfstoffe“ wird das Grundrecht der körperlichen Unversehrtheit insofern eingeschränkt, als dass Impfstoffe verwendet werden, die Mikroorganismen enthalten, welche von den Geimpften ausgeschieden und von anderen Personen aufgenommen werden können. Nur mal so als klare Ansage.
Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/__21.html#Seitenanfang
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