Mein Brief an die Vorsitzende des Deutschen Ethikrates
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Sehr geehrte Frau Buyx,
in einem Interview im ARD gaben Sie, als Vorsitzende des Deutschen Ethikrates, auf die Frage, wie damit umzugehen sei, wenn sich Menschen die in Schlüsselpositionen sind, in wichtigen Positionen im Gesundheitsbereich z.b. gar nicht impfen lassen wollen, zur Antwort: “Also es wird keine allgemeine Impfpflicht geben, aber wenn es Menschen gibt, die ganz besonders gefährdete Patienten und Patientinnen versorgen, dann wäre es schon sehr außergewöhnlich, wenn die sagen würden, 'das interessiert mich nicht, dass ich die jetzt irgendwie zusätzlich schützen kann, das lasse ich jetzt mal', da muss man doch darüber nachdenken, ob man dann vielleicht in 'nem anderen Bereich arbeiten möchte“.
Die Tage weiteten Sie ihre Forderung nach einer indirekten Impfpflicht noch auf Menschen aus, die z.B. Konzerte besuchen möchten.
Der Deutsche Ethikrat versteht sich als ein unabhängiger Sachverständigenrat, der die ethischen, gesellschaftlichen, naturwissenschaftlichen, medizinischen und rechtlichen Fragen sowie die voraussichtlichen Folgen für Individuum und Gesellschaft verfolgt, die sich im Zusammenhang mit der Forschung und den Entwicklungen insbesondere auf dem Gebiet der Lebenswissenschaften und ihrer Anwendung auf den Menschen ergeben; so die Selbstbeschreibung und Aufgabe des Rates und Sie als seine Vorsitzende kommen nicht auf die Idee zu hinterfragen, wofür und vor allem MIT WAS da gegen das (gar nicht so) neuartige Corona-Virus geimpft werden soll, sondern bewerten das moralische Verhalten der Menschen, die sich nicht impfen lassen wollen?
Die mRNA-Impfung ist nicht nur aus medizinischer Sicht mehr als bedenklich, sie ist vor allem aus ethischer Sicht in höchstem Grade unverantwortlich, da es sich dabei um einen weltweiten Menschenversuch mit genetisch veränderten Organismen (GVO) handelt. Und Sie hinterfragen nicht die Impfung selbst? Bei der Richtlinie zur „Durchführung klinischer Prüfungen mit genetisch veränderte Organismen enthaltenden oder aus solchen bestehenden Humanarzneimitteln* zur Behandlung oder Verhütung der Coronavirus-Erkrankung“ die seit dem 17. Juli 2020 rechtsgültig ist, handelt es sich um einen offenen Tabubruch, denn bis zum 16. Juli 2020 war es EU-weit absolut untersagt, Versuche mit GVO an Menschen durchzuführen. Auch das hinterfragen Sie nicht?
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Sonnabend
*Zu den Arzneimitteln gehören auch Impfungen
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