Mit dem Lissabon-Vertrag (EU-Verfassung) von 2007, das wissen leider die wenigsten, wurde europaweit die Todesstrafe wieder eingeführt; und zwar im Kriegsfall und - das ist in dem Kontext m.E. besonders brisant - im Falle eines Aufstandes. Die Grundrechte-Charta (!) der Europäischen Union erlaubt die Wiedereinführung der Todesstrafe und das Töten von Menschen bei Aufruhr und Aufstand.
Die EU öffnet der Todesstrafe eine Hintertüre, so Staatsrechtler Prof. Karl Schachtschneider, die EU-Verfassung ermöglicht das Verhängen der Todesstrafe und Tötung durch Militär und Sicherheitsorgane, bei z.B. »Aufständen«, »Aufruhr« und »Unruhen«.
Wer es nicht glaubt, hier der Link zum Gesetzblatt der Europäischen Union:
👉 https://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:C:2007:303:0017:0035:DE:PDF
#EU #Todesstrafe
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