Bayern behandelt psychisch Kranke wie Schwerverbrecher

Was (neben Corona) sonst noch so passiert


...z.B. das BayPsychKHG: nur eine Stunde Hofgang für Depressionskranke!


Das Bayerisches Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz, so die euphemistische Bezeichnung für ein Gesetz, das Menschen mit psychischen Erkrankungen wie z.B. Depressionen, wie Straftäter behandelt.



Eine Stunde Hofgang für Depressionskranke



Das BayPsychKHG enthält die Vorschriften zur Stärkung der psychiatrischen Versorgung und die Neuregelung der öffentlich-rechtlichen Unterbringung und trat am 1. August 2018 sowie (Teil 2) am 1. Januar 2019 in Kraft. 


Die sofortige Zwangseinweisung kann durch das Ordnungsamt und auch durch die Polizei (!) angeordnet und vollzogen werden. Die Anordnung muss spätestens bis zwölf Uhr des auf die Anordnung folgenden Tages dem für Unterbringungssachen zuständigen Amtsgericht mitgeteilt werden, außerdem der Kreisverwaltungsbehörde, wenn diese die sofortige vorläufige Unterbringung nicht selbst angeordnet hat. Hält die Kreisverwaltungsbehörde nach ärztlicher Begutachtung (Gesundheitsamt) einer betroffenen Person die Unterbringungsvoraussetzungen für gegeben, beantragt sie bei Gericht die Unterbringung. Das Gericht bestimmt gegebenenfalls die Dauer der Unterbringung. - das bedeutet: das Amtsgericht muss zuerst einmal nur informiert werden; bis dahin kann ein Mensch, der eigentlich psychologische Hilfe bräuchte, aufgrund der medizinischen „Fachkenntnis“ eines Polizisten, bereits 23 Stunden und 59 Minuten widerrechtlich eingesperrt, fixiert und sediert werden.


Ansonsten enthält das BayPsychKHG Maßnahmen, die man sonst nur aus dem Strafvollzug kennt: Konfiszieren von digitalen Medien z.B. Handys, Durchsuchung des persönlichen Raumes (Zelle), Beschränkung von Mediennutzung, Untersagung von Besuch und eine Stunde Hofgang.


https://www.bayern.landtag.de/www/ElanTextAblage_WP17/Drucksachen/Basisdrucksachen/0000014000/0000014418.pdf

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