Der Begriff "Unmenschlich" findet regelmäßig bei Taten Anwendung, die dem Betrachter bei voyeuristischem Begaffen, der nach seiner Meinung grauenerregenden Tat, besonders abartig (artfremd) anmuten; dabei ist hier die Verwendung des Begriffes "Menschlich" (artgerecht) angezeigt, da gerade der Mensch und ausschließlich dieser überhaupt, sogenannter grausamer Taten fähig ist.
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