Behördenlogik

Wenn ein Hartz-IV-Empfänger, vulgo Hartzer, Leistungen gemäß Sozialgesetzbuch beantragt, steht der eine oder andere Rapport bei der Arge an; logisch. Wenn nun der Hartzer für den ÖPNV zwei Fahrkarten - eine für die Hin- und eine für die Rückfahrt benötigt - so zahlt er dafür z.B. bei drei Tarifzonen im Karlsruher Verkehrsverbund, je 2 Euro 80 und bekommt diese erstattet. Wenn nun also der Hartzer über ein wenig Hirnschmalz verfügt, erkennt er, dass er dem Staat ein paar Cent sparen kann, wenn er sich das Citysolo-Ticket für 4,90 Euro kauft, nämlich genau 70 Cent und wenn er in einem Jahr öfters zur Arbeitsagentur einbestellt wird, kommen da schon ein paar Euro zusammen und das multipliziert mit der Anzahl der Leistungsempfänger, ergibt jährlich ein schönes siebenstelliges Sümmchen.

Jetzt verhält es sich allerdings dergestalt, dass ihm die 24-Stunden-Fahrkarte nicht, sondern lediglich die Einzelfahrkarten erstattet werden. Wieso? Na, weil er sich ja ansonsten, für den Rest des Tages eine faulen Lenz in der Straßenbahn machen könnte; wie gesagt: könnte! Und deswegen zahlt der Steuerzahler hunderte von tausend Euro mehr und das aus reiner Gehässigkeit der Arge, dem Hartzer gegenüber - unterstelle ich jetzt einfach mal.

Aber vielleicht hat das ja doch was mit Behördenlogik zu tun..?

3 Kommentare:

  1. Auf den ersten Blick scheint deine Argumentation einleuchtend. Doch wenn wir mal daran denken, dass das Geld für die Fahrkarte wieder in den öffentlichen Säckel zurück wandert....

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  2. ...so es sich bei den Verkehrsbetrieben nicht um ein privates Unternehmen handelt.

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  3. ich gönne Jedem Alles,aber unsere Politiker sollten mal Hartz IV bekommen , 6 Monate lang !!!Mal sehen ob sich dann was ändert , für mehr Menschlichkeit trotz Hartz IV.

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