Jetzt hab ichs! Jetzt weiß ich wo Du abgeschrieben hast!
Artikel 12. Die Arbeit ist in der UdSSR Pflicht und eine Sache der Ehre eines jeden arbeitsfähigen Bürgers nach dem Grundsatz: "Wer nicht arbeitet, soll auch nicht essen". Verfassung der UDSSR vom 5. Dezember 1936
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