(Zitat) "So führe die Bundesanwaltschaft als Verdachtsmoment gegen einen in Leipzig arbeitenden Stadtsoziologen an, dass er in einem 1998 veröffentlichten wissenschaftlichen Artikel Formulierungen gebraucht habe, die auch in Texten der mg verwendet worden sein sollen. Einer der beschuldigten Wissenschaftler sei schon wegen seines Zugangs zur Bibliothek verdächtig. Er habe Gelegenheit gehabt, die für die Texte der Militanten Gruppe erforderlichen Recherchen durchzuführen. Auch das angebliche konspirative Treffen zwischen Andrej H. und Florian L. wird von den Anwälten hinterfragt. So hätten die Ermittlungsbehörden nicht deutlich gemacht, was auf dem Treffen besprochen worden sein soll [...]"
Nochmal: Einer der 'Beschuldigten' wurde aufgrund der Veröffentlichung eines "wissenschaftlichen Artikels" und die "Formulierungen", die er darin "gebraucht habe", weil diese "auch in Texten der mg verwendet worden sein sollen" verhaftet worden; noch besser, "einer der beschuldigten Wissenschaftler" ist wegen seines Zugangs zur Bibliothek verdächtig."
Also nochmal, um das ganz klar und unmissverständlich zu formulieren: DAS BETRETEN EINER BIBLIOTHEK reicht mittlerweile bereits als Verdachtsmoment und für eine Verhaftung aus!
http://www.heise.de/tp/r4/artikel/25/25876/1.html
http://de.wikipedia.org/wiki/Andrej_Holm
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