Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit als Begründung für das Verbot von Demonstrationen

 


Es gibt ein Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit,  jedoch gibt es kein Grundrecht auf Gesundheit. Aus gutem Grund, denn dann könnte jeder Bürger z.B. McDonald’s, Automobil,-Tabak- und sonstige Konzerne verklagen, die potentiell gesundheitsschädliche Produkte herstellen und in Verkehr bringen.


Faktisch wurde jedoch mit dem § 21 IfSG das Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit durch das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz, also der Artikel 2 GG außer Kraft gesetzt; siehe weiter unten. Es ist schon deswegen von Regierungsseite her eine Farce, eine Demonstration mit der Begründung dass "deren Teilnehmerinnen und Teilnehmer regelmäßig gesetzliche Regelungen, hier konkret zum Schutz vor Infektionen, damit zum Schutz des Grundrechtes auf Leben und körperliche Unversehrtheit, zum Schutze aller – der Gemeinschaft – nicht akzeptieren", zu verbieten und selbst selbiges mit dem Infektionsschutzgesetz außer Kraft zu setzen. 


Es gibt also zwar ein Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit, was aber nicht gleichbedeutend ist mit einem, wie weiter oben bereits erwähnt, Grundrecht auf Gesundheit. Ein Recht auf körperliche Unversehrtheit bedeutet nichts weiter als das nicht in meine Gesundheit eingegriffen werden darf, Stichwort: Zwangskastration etc.


Somit wird also das Außerkraftsetzen des Rechtes auf körperliche Unversehrtheit mit dem Recht auf körperliche Unversehrtheit, das Beschränken also, eines Grundrechtes mit dem Beschränken des selben Grundrechtes begründet. Ein Grundrecht, das sich selbst beschränkt. Vollkommen absurd!


Unter der Prämisse, das Grundrecht Art. 2 Abs. 1 durch Art. 2 Abs. 2 aufzuheben, haben alle Menschen in der BRD die gleichen Rechte, nämlich gar keine und genau das erleben wir justamente!


Gesetzestext: „Bei einer auf Grund dieses Gesetzes angeordneten oder einer von der obersten Landesgesundheitsbehörde

öffentlich empfohlenen Schutzimpfung [...] dürfen

Impfstoffe verwendet werden, die Mikroorganismen enthalten, welche von den Geimpften ausgeschieden und

von anderen Personen aufgenommen werden können. Das Grundrecht der körperlichen Unversehrtheit (Artikel 2

Abs. 2 Satz 1 Grundgesetz) wird insoweit eingeschränkt“; in Kraft getreten am 09.08.2019 (siehe Link):

https://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/__21.html

Die WHO empfiehlt offiziell die genetische Manipulation des Menschen

 


In einem Positionspapier mit dem Titel „HUMAN GENOME EDITING“ empfiehlt die WHO offiziell die  genetische Manipulation des Menschen


„WHO issues new recommendations on human genome editing for the advancement of public health“ / „WHO gibt Empfehlungen zur Bearbeitung des menschlichen Genoms zur Förderung der öffentlichen Gesundheit heraus“

Nachzulesen auf der Seite der WHO 👉  https://www.who.int/news/item/12-07-2021-who-issues-new-recommendations-on-human-genome-editing-for-the-advancement-of-public-health

The governance framework offers concrete recommendations for dealing with specific scenarios such as:


  • A hypothetical clinical trial of somatic human genome editing for sickle cell disease proposed to take place in West Africa
  • Proposed use of somatic or epigenetic genome editing to enhance athletic performance
  • An imaginary clinic based in a country with minimal oversight of heritable human genome editing that offers these services to international clients following in vitro fertilization and preimplantation genetic diagnosis


(Deutsche Übersetzung) Das Governance-Framework bietet konkrete Empfehlungen für den Umgang mit spezifischen Szenarien wie:


  • Eine hypothetische klinische Studie zur somatischen Bearbeitung des menschlichen Genoms bei Sichelzellanämie soll in Westafrika stattfinden
  • Vorgeschlagener Einsatz somatischer oder epigenetischer Genom-Editierung zur Verbesserung der sportlichen Leistung
  • Eine imaginäre Klinik mit Sitz in einem Land mit minimaler Aufsicht über die Bearbeitung des erblichen menschlichen Genoms, das diese Dienstleistungen internationalen Kunden nach In-vitro-Fertilisation und genetischer Präimplantationsdiagnostik anbietet

Besonders brisant ist folgender Abschnitt: „Clinic based in a country with minimal oversight of heritable human genome editing“ / „Klinik mit Sitz in einem Land mit minimaler Aufsicht über die Bearbeitung des erblichen menschlichen Genoms.“ wobei das fast unerheblich ist, weil die EU das Verbot aufgehoben hat, genetische Modifikation am Menschen durchzuführen, das ist seit dem 17. Juli 2020 europaweit bindend rechtlich erlaubt! Siehe 👉  http://g0tt-0-g0tt.blogspot.com/2021/03/eu-erlaubt-genversuche-menschen.html

Nachzulesen unter diesem Link zu der Seite der WHO 👉 https://apps.who.int/iris/rest/bitstreams/1355486/retrieve

Helau Haram



Mich hat mal ein Grüner an einem Wahlkampfstand im Zuge einer Diskussion, über die Verwendung des Begriffes „Haram“ aufgeklärt. Haram, so erklärte er sinngemäß, bedeutet im Islam dasjenige, was nach der Scharia unantastbar, unberührbar, oder verflucht, fluchbeladen ist. In seiner Bedeutung ähnlich wie das deutsche „Tabu“. Demnach ist etwas ḥaram, wenn es mit einem Tabu belegt ist. Ich antwortete: „Aha! Für mich bedeutet Haram schlicht und ergreifend, dass etwas verboten ist.“ Das sei jedoch nicht richtig, gab er zu bedenken. In meinem Kopf so: „So what?!“


Die unaufgeforderte Aufklärung über einen Umstand, der mich nicht interessiert ist ein Übergriff; wenn ich mich für etwas interessiere, bemühe ich mich aktiv um Aufklärung. Z.B. frage ich eine türkische Freundin, wenn ich etwas über den Islam wissen möchte. Aufgenötigte Aufklärung ist übergriffig. Ich klingle z.B. bei meinem Nachbarn und erkläre ihm die Kontrapunktik bei Bach - ob ihn das überhaupt interessiert, übergehe ich. Das wäre die Situation. 


Im weiteren Verlauf der Diskussion ging es um den Koran und das Alte Testament. Er „erklärte“ mir, dass die Bibel ja auch voller Grausamkeiten wäre und man das durchaus mit dem Koran vergleichen könne. „Falsch!“, erwiderte ich, der Unterschied besteht darin, dass das Neue Testament das Alte Testament außer Kraft gesetzt hat und der Koran das Äquivalent des Alten Testaments des Christentums repräsentiert - der Islam befindet  sich mental quasi auf alttestamentarischem Niveau; ich habe die Bibel und den Koran gelesen, ergänzte ich. Ob er die Bibel überhaupt kenne, fragte ich ihn. Er antwortete, dass er die Bibel sehr wohl gelesen habe und stellte mir die äußerst kuriose Frage, ob ich Arabisch könne, da die deutsche Übersetzung fehlerbehaftet sei. Meine Antwort: „Können Sie Hebräisch, Aramäisch, Griechisch, Latein?“ Der Rest war Schweigen.


Um auf die Kernaussage vom Anfang zurückzukommen. Aus dem selben Grund möchte ich auch nicht über die Befindlichkeit menstruierender Männer und nichtmestruierender Frauen und die sexuellen Präferenzen mehr als 23 diverser Inter,- Semi,- Switch- und sonstiger Transgeschlechter zwangsaufgeklärt werden, abgesehen davon, dass hier zwischen „Geschlecht“ und „Sexualität“ nicht unterschieden wird; das sind nämlich zwei verschiedene Paar Schuhe - es interessiert mich einfach nicht!


Ich habe fertig!


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#ThomasSonnabend

Kollateralschaden



Ein Kollateralschaden (dt. Begleitschaden) ist ein Schaden, der erst durch die Rettungsmaßnahme selbst verursacht wurde, zur Erreichung eines vorgegebenen Ziels jedoch unabdingbar war- hierbei überwiege der Nutzen dem Schaden. Im eigentlichen Sinne handelt es sich bei dem Begriff Kollateralschaden im Zusammenhang mit der angeblichen Corona-Pandemie um einen Euphemismus, der an Zynismus nicht zu überbieten ist. 


Bei einer Scheinepidemie* resp. Pseudoepidemie (siehe Fachwörterbuch Infektionsschutz des RKI [Link unten]) nämlich, ist der Kollateralschaden kein Kollateralschaden, sondern der eigentlich entstandene Schaden, der bewusst verursacht wird und schon deswegen den Nutzen überwiegt, weil sich die sog. Schutzmaßnahmen allesamt sinnlos herausgestellt haben.


*Fachwörterbuch Infektionsschutz des RKI, Seite 36: Scheinepidemie bzw. → Pseudoepidemie (pseudo epidemic): Stärkere Erfassung von Erkrankungs- fällen im Vergleich zu vorherigen Perioden ohne Ablauf eines epidemischen Prozesses (z. B. durch eine erhöhte diagnostische Aktivität oder das häufigere Manifestwerden von Infektionen durch Resistenzminderung in der Populationen, sodass eine Epidemie vorgetäuscht wird).

https://www.rki.de/DE/Content/Service/Publikationen/Fachwoerterbuch_Infektionsschutz.pdf?__blob=publicationFile

Die UNICEF fordert freien Zugang zu Pornos für Kinder!



Die UNICEF - das Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen - kommt in einer kürzlich veröffentlichten Studie zu dem Ergebnis, dass eine elektronische Altersbarriere im Internet Kinder vom Porno-Konsum ausschließen und dass diese laut dieser Studie, ihre Rechte verletze.


Der Bericht trägt den Titel »Digital Age Assurance Tools and Children`s Rights Online across the Globe« (»Digitale Altersbeschränkungen und die weltweiten Internet-Rechte von Kindern«), in ihm wird behautet, dass pornographisches Material Kinder glücklich machen würde und Kinder diskriminiert werden, wenn ihnen der Zugang zu Pornos verwehrt bliebe.

Quelle:  http://c-fam.org/wp-content/uploads/Digital-Age-Assurance-Tools-and-Childrens-Rights-Online-across-the-Globe.pdf