Faktisch kein Unterschied

Eine Religion - jede Religion - fußt auf der Annahme des absoluten Wahrheitsgehaltes der Halluzinationen geisteskranker Männer. Die Prämisse also, man müsse einem Gläubigen die freie Ausübung seiner Religion gewährleisten, wäre dieselbe, die einem Pädosexuellen zu Grunde liegt, nämlich der absolut freien Ausübung seiner Sexualität; faktisch besteht da kein Unterschied.

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