Teigtaschen

Da soll also diese Altenpflegerin aus Konstanz ihren Job verlieren, weil sie in einem Pflegeheim abends vier Maultaschen mitgenommen hat - eigentlich ja, mitgenommen haben "soll" - das der Vollständigkeit halber und der Unschuldsvermutung wegen, wobei diese arbeitsrechtlich jedoch keine Gültigkeit hat.

Jetzt hoffen wir mal, dass besagte Frau "vollumfänglich geständig" ist, das hat Klaus Zumwinkel damals auch geholfen ...

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