Randnotiz zur EURO2008


"Lärm, der im Falle des nicht nur nach § 16 der Straßenverkehrsordnung strikt verbotenen "Hupkonzerts" auch eine Straftat sein könnte"

"Dagegen ist die wahrhaft stoische Gleichgültigkeit gewöhnlicher Köpfe gegen das Geräusch bewundernswürdig: sie stört kein Lerm bei ihrem Denken, oder beim Lesen, Schreiben u. dgl., während der vorzügliche Kopf dadurch völlig unfähig gemacht wird ... Ich hege wirklich längst die Meinung, das die Quantität Lärm, die jeder unbeschwert vertragen kann, im umgekehrten Verhältnis zu seinen Geisteskräften steht, und daher als das ungefähre Maß derselben betrachtet werden kann... " - Danke Herr Schopenhauer, Sie haben mal wieder Recht!

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